Auch bei Neuwagen Leasing gilt die Abwrackprämie
Als führende Regierungspolitiker nach der Verabschiedung des Konjunkturpakets II bekannt gaben, dass die Abwrackprämie kommen wird, war noch relativ unklar, wie die spätere Umsetzung erfolgen soll und wie es um die Details bestellt ist. Doch inzwischen wurde nachgebessert und es folgten weitere Details.
So wurde unter anderem bekannt gegeben, dass die Abwrackprämie nicht nur beim Kauf von Neuwagen und Jahreswagen, sondern ebenso für das Leasing von Neufahrzeugen erhältlich ist. Diese Nachricht dürfte sehr viele Autofahrer ansprechen, immerhin befindet sich das Pkw Leasing bereits seit Jahren auf dem Vormarsch. Heutzutage fehlt etlichen Autofahrern das Geld, um sich einen Neuwagen zu kaufen. Daher werden Leasingangebote umso lieber angenommen, schließlich bezahlt man ausschließlich für die Nutzung und kann somit ohne großen Kapitaleinsatz ein neues Auto erhalten.
Wer über die Möglichkeit verfügt, die Abwrackprämie zu beantragen und gleichzeitig mit dem Gedanken spielt, ein Auto zu leasen, der sollte sich beeilen. Wie im Blog von sixt zu lesen ist, fällt das Interesse der Autofahrer an der Abwrackprämie spürbar größer aus, als es von Automobilexperten zunächst angenommen wurde. Daher könnte sogar der Fall eintreten, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten 1,5 Mrd. Euro schon nach kurzer Zeit verbraucht sind. Auf der anderen Seite darf man natürlich den Hype nicht überschätzen – womöglich sieht es in ein paar Wochen schon wieder ganz anders aus.
P.S. Über die Blogrecherche bin ich gerade auf einen hilfreichen Beitrag vom alten Falter gestoßen. Dort steht, dass die Antragsformulare seit gestern zum Download bereitstehen.
Tags: Abwrackprämie, Jahreswagen, Leasing, Neuwagen, sixt, Verschrottungsprämie

[...] vorsehen. Diese ist nicht immer ganz so empfehlenswert. Gerade wenn man einen Neuwagen oder Jahreswagen gekauft hat, ist es zumeist wünschenswert, diesen nach einem Schadensfall in einer [...]