Frage von: Peter Hasemann
Welche Ausnahmen gibt es bei der Anschnallpflicht?
Wir hatten mal in der Fahrschule gelernt, dass es bei der Anschnallpflicht auch Ausnahmen gibt bzw. sich nicht jeder im Auto anschnallen muss. Ich würde gerne wissen, wie es um diese Regelung genau bestellt ist bzw. wer sich alles in Deutschland anschnallen muss und wer von der Anschnallpflicht als befreit gilt.
Antwort:
Was die Anschnallpflicht in Deutschland betrifft, so gibt es einige Ausnahmen. Diese gelten zum Beispiel für Mietwagenfahrer und Taxifahrer: Wenn sie Personen befördern, müssen sie nicht angeschnallt sein. Allerdings müssen sie sich anschnallen, wenn sie allein unterwegs sind bzw. so genannte Leerfahrten tätigen.
Beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, beim Rückwärtsfahren sowie beim Verkehr von Haus zu Haus gilt auch keine Anschnallpflicht. Des Weiteren ist es möglich, sich aus medizinischen Gründen von der Pflicht des Anschnallens befreien zu lassen. Im Übrigen müssen sich auch Schwangere anschnallen.
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