Frage von: Monique
Gibt es die Anschnallpflicht für Taxifahrer tatsächlich?
Ein Bekannter ist Taxifahrer und sagt, er sei von der Anschnallpflicht entbunden. Als Begründung liefert er seinen Job: Weil er Taxi fährt, braucht er sich nicht anschnallen bzw. kann ihm die Polizei kein Bußgeld verhängen. Ist das wirklich so. Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen bzw. glaube ich das nicht.
Antwort:
Auf der einen Seite hat der Bekannte Recht, auf der anderen Seite nicht. Es ist nämlich tatsächlich so, dass für Taxifahrer eine gewisse Ausnahme hinsichtlich der Anschnallpflicht existiert. Taxifahrer müssen in der Tat nicht angeschnallt sein, wenn sie Fahrgäste befördern. Zwar ist es ratsam, sich Sicherheitsgurt anzulegen, allerdings müssen sie dies nicht zwingend tun.
Allerdings gilt diese Regel ausschließlich für die Fahrten, bei denen Personen transportiert werden. Bei so genannten Leerfahrten sieht es ganz anders aus: Dann müssen sich auch Taxifahrer anschnallen. Demnach unterliegen Taxifahrer der Anschnallpflicht also trotzdem. Die Anschnallpflicht Ausnahmen gelten daher immer nur bedingt.
Nächste Frage: Wie tut man ein Armaturenbrett richtig lackieren?