Frage von: Pierre Kaufmann
Wie darf man ein elektronisches Fahrtenbuch führen?
Ein Geschäftspartner meinte kürzlich, dass es nicht gestattet sei, ein elektronisches Fahrtenbuch mit Excel zu führen. Angeblich könnte das Finanzamt in solch einem Fall Schwierigkeiten machen und die Fahrten nicht anerkennen.
Da frag ich mich, was daran falsch sein soll, die gefahrenen Kilometer mit einer Tabellenkalkulation zu erfassen. Ist es wirklich so, dass man deshalb spezielle Programme zur Kilometererfassung einsetzen muss?
Antwort:
Die gemachte Aussage trifft zu. Leider ist es nicht gestattet, ein elektronisches Fahrtenbuch mit Excel zu führen bzw. dieses als Nachweis gegenüber dem Finanzamt zu verwenden. Für eigene Notizen oder Berechnungen ist es verständlicherweise möglich, mit einer Tabellenkalkulation zu arbeiten.
Um Fahrtenbücher dennoch am PC bzw. am Computer führen zu können, wird mittlerweile spezielle Software angeboten. Diese Programme zeichnen sich dadurch aus, dass man die Fahrtdaten lediglich einmal erfassen kann und eine spätere Änderung nicht möglich ist. Hierdurch werden Manipulationen ausgeschlossen.
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