Frage von: Johannes Disinger
Habe ich auf Ersatzwagen bei Reparatur einen Anspruch?
Mein Auto muss nächste Woche wegen einem leichten Auffahrunfall in die Werkstatt und ich habe kein Ersatzfahrzeug zur Hand. Kann ich von der Werkstatt verlangen, dass mir ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt wird, weil mein Auto bei Reparatur ist?
Ich habe schon einmal davon gehört, dass Autowerkstätten dazu verpflichtet sind, ihren Kunden solche Fahrzeuge zur Verfügung stellen. Kann ich meinen Anspruch denn irgendwie durchsetzen. Telefonisch wurde mir nämlich schon gesagt, dass ich keinen Ersatzwagen erhalten werde.
Antwort:
Ob bei Reparatur ein Anspruch auf einen Ersatzwagen besteht, hängt immer vom Einzelfall ab. Im Endeffekt kommt es immer auf das Fahrzeug bzw. auf dessen Alter und die Garantie an. Sollte es Garantiefall vorliegen, so versprechen die meisten Vertragswerkstätten ihren Kunden, dass Ersatzfahrzeuge gestellt werden.
Allerdings gibt es keine grundsätzliche Verpflichtung. Zwar kommt es durchaus vor, dass Ersatzwagen auch bei Reparaturen angeboten werden, die nicht mit der Fahrzeuggarantie in Verbindung stehen, allerdings hat man als Kunde der Werkstatt nicht unbedingt einen Anspruch darauf. Wenn die Kfz-Werkstatt bereits am Telefon mitteilt, dass sie kein Ersatzauto zur Verfügung stellen kann, ist dies kein gutes Zeichen. Das Durchsetzen eines Anspruchs dürfte sich schwierig gestalten - es sei denn, die Reparatur wird aufgrund eines Garantiefalls durchgeführt.
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