Frage von: Ronja1958

Muss der Arbeitgeber Fahrtkostenersatz zahlen?

In welcher Form kann eigentlich der Fahrtkostenersatz erbracht werden? Normalerweise gehe ich davon aus, dass man üblicherweise 0,30 Euro pro Kilometer erhält, welche Leistungen könnte der Arbeitgeber anstatt des Betrages auszuzahlen, erbringen. Mit der Umrechnung auf den Stundenlohn könnte er rein theoretisch auch dementsprechend mit dem Urlaub oder auf das Stundenkonto verrechnen. Muss man diese Regelung dann akzeptieren oder kann man auf die Pauschale mit 0,30 Euro pro Kilometer setzen?

Antwort:

Um ehrlich zu sein, haben wir die Frage nicht ganz verstanden. Es kommt auch immer wieder zu Verwechslungen. Die klassische Kilometerschale hat mit einer Erstattung vom Finanzamt zu tun: Arbeitnehmer können Fahrtkosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen und somit ihrer Steuerlast senken, wodurch es ggf. zu einer Rückerstattung kommt.

Aber der anderen Seite gibt es den Arbeitgeber Fahrtkostenersatz. Dieser ist dann von Bedeutung, wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Privatfahrzeug unterwegs ist und geschäftliche Fahrten tätigt. Weil sein Auto genutzt und außerdem der privat bezahlte Kraftstoff verfahren wird, kann und sollte sich der Arbeitnehmer die hierdurch entstandenen Kosten von einem Arbeitgeber bezahlen lassen.

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