Frage von: Antonella
Wann steht mir ein Mietwagen nach dem Unfall zu?
Gestern hatte ich einen Verkehrsunfall, bei dem mein Auto beschädigt wurde. Da mein Auto jetzt erst einmal eine ganze Weile in der Werkstatt stehen wird, brauche ich unbedingt einen Ersatzwagen. Ich muss nun wissen, ob mir ein Mietwagen nach dem Unfall zusteht. Eigentlich müsste das ja so sein, doch wie kriege ich Gewissheit - schließlich soll die Versicherung vom Unfallgegner die Kosten übernehmen.
Antwort:
Grundsätzlich sollte im Vorfeld geklärt werden, ob ein Anspruch besteht. Wer einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug angeschafft wird (wenn auch nur für kurze Zeit) können dadurch immense Kosten entstehen. Deshalb ist es umso wichtiger, die Gewissheit zu haben, dass die gegnerische Versicherung die Kosten trägt. Daher ist die Vorsichtigkeit, die in der Frage angesprochen wird, nur zu begrüßen.
Wie es um den Anspruch auf den Leihwagen bestellt ist, können wir so natürlich nicht sagen. Gerade beim Unfall bzw. bei Unfallschäden kann es schnell zu Streitigkeiten kommen. Um eine gute Absicherung zu erlangen, gibt es nur wenige Möglichkeiten, die im Wesentlichen darin bestehen, sich mit der gegnerischeren oder auch der eigenen Versicherung in Verbindung zu setzen. Natürlich kann auch ein Fachanwalt weiterhelfen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Jedoch stellt sich die Frage, ob man diesen benötigt und wer dessen Kosten trägt.
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