Frage von: U-Scull

Bietet bei der Probefahrt die Versicherung einen Schutz?

Weil ich mein Auto verkaufen möchte, muss ich wissen, welche Versicherung bei der Probefahrt zahlt, sollte es zu einem Unfall kommen. Was kann man da machen bzw. ist mein Auto überhaupt versichert, wenn ich es einer fremden Person für die Probefahrt zur Verfügung stelle. Oder muss ich womöglich eine eigenständige Kfz-Versicherung abschließen?

Antwort:

Probefahrten stellen im Zusammenhang mit dem Thema Kfz-Versicherung immer ein heikles Thema dar. Gerade die Fahrzeughalter sollten sich daher genau überlegen, wie sie verfahren möchten, wenn sie ein Auto verkaufen möchten und deshalb eine Probefahrt durchgeführt werden soll.

Sofern das Auto noch zugelassen ist und über einen Versicherungsschutz verfügt, gilt das Fahrzeug als versichert. Zumindest gilt dies für Schadensersatzansprüche, die von dritten geltend gemacht werden. Anders sieht es bei Schäden aus, die am eigenen Fahrzeug am Probefahrtauto entstehen. Es wird eine Vollkaskoversicherung benötigt, damit dieser Schutz gegeben ist. Sollte es zum Schadensfall kommen, hat der Versicherungsnehmer mit einer Hochstufung zu rechnen.

Einfacher bzw. sicherer für den Fahrzeughalter gestaltet sich die Angelegenheit, wenn bei der Probefahrt Versicherung mit einem abgemeldeten Fahrzeug gearbeitet wird. Es besteht die Möglichkeit, ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, welches einen Versicherungsschutz für die Probefahrt garantiert. Allerdings sollte der Versicherungsschutz abgestimmt sein: Teilweise wird nur ein Haftpflichtschutz geboten.

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