Frage von: Matzemann
Gilt die Steuerbefreiung für alle Neuwagen?
Ist die Steuerbefreiung für Neuwagen grundsätzlich für jedes Auto gültig. Ein Autoverkäufer hat uns gesagt, dass wir im ersten Jahr keine Kfz-Steuer bezahlen müssten, wenn wir uns für einen Neuwagen entscheiden. Allerdings bin ich mir da nicht so sicher, weil es sich nämlich nicht um einen Benziner, sondern um einen Diesel handelt. Ist es beim Diesel-Neuwagen auch so, dass man im ersten Jahr keine Kfz-Steuer bezahlen muss. Kann ich mich in diesem Fall von der Steuer befreien lassen?
Antwort:
Leider muss diese Frage mit einem nein beantwortet werden. Zwar gibt es eine Steuerbefreiung für Neuwagen bzw. hat es diese gegeben, allerdings kommt es stets auf die augenblicklich geltenden Gesetze sowie auch auf das jeweilige Neufahrzeug an.
Derzeit ist es in der Tat möglich, dass Neuwagen von der Kfz-Steuer eine Befreiung erhalten. Allerdings kommt es dabei stark auf den CO2-Ausstoß bzw. auf die Abgasklasse an: Bei der Abgasnorm Euro 5 ist es möglich, eine Befreiung zu erhalten. Allerdings ist diese zeitlich begrenzt: Später müssen für diese Fahrzeuge auch Steuern entrichtet werden.
Bei Dieselfahrzeugen verhält es sich besonders schwierig. Es gab einmal eine Zeit, da galten auch Dieselautos von der Kfz-Steuer als befreit, nämlich dann, wenn ein Russpartikelfilter nachgewiesen werden konnte. Allerdings gilt diese Steuerbefreuung augenblicklich nicht mehr. Wer sich absichern möchte, setzt sich am besten mit seinem Finanzamt in Verbindung, um dort genauere Informationen einzuholen.
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