Frage von: Henriette

Wer trägt beim Teilkasko Glasschaden die Kosten?

Ist es wirklich wahr, dass ich einen Glasschaden über die Teilkasko abrechnen kann und dann für mich überhaupt keine Kosten entstehen. Eine Freundin hat mir gesagt, dass die Teilkaskoversicherung auch Schäden am Autoglas sowie natürlich deren Reparatur einschließt. Wenn das wahr ist, würde ich einen Schaden, der an der Windschutzscheibe entstanden ist, natürlich über den Versicherer abrechnen. Stimmt das denn?

Antwort:

Eine Antwort auf diese Frage ist gar nicht so leicht zu geben. Hier kommt es nämlich immer ganz darauf an, welcher Art von Schaden vorliegt und welcher Versicherungsschutz besteht. Denn auch innerhalb der Teilkasko Versicherung kann es je nach Versicherer und Tarif gewisse Unterschiede geben. Deshalb ist es umso wichtiger, die Vereinbarungen zu berücksichtigen, die mit dem Versicherer getroffen wurden.

Im Normalfall ist es möglich, die Kosten, die aus einem Glasschaden resultieren, gegenüber dem Versicherer geltend zu machen. Die Teilkasko Versicherung trägt die Kosten. Allerdings ist es möglich, dass eine Selbstbeteiligung geleistet werden muss. Sofern man sich gegen den Austausch von Autoglas entscheidet und stattdessen auf eine Glasreparatur durch einen Glasservice setzt (was zum Beispiele beim Steinschlag möglichst sein kann), so ist es teilweise möglich, dass der Teilkasko Glasschaden vollständig vom Versicherer übernommen wird, selbst wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.

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