Frage von: Lukas K.
Wie wird beim Totalschaden der Restwert ermittelt?
Meine Freundin hatte einen Autounfall mit Totalschaden. Ihr Fahrzeug ist vollkommen hinüber bzw. lohnt es sich nicht mehr, es zu reparieren. Es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Jetzt würden wir gerne den Restwert ermitteln, damit dieser von der Versicherung erstattet werden kann. Ist es möglich, das Unfallfahrzeuge alternativ auch zu verkaufen?
Antwort:
Bei diesem Thema gilt es sehr vorsichtig zu sein und keine Begriffe durcheinander zu werfen. In der Regel musst man bei Totalschaden den Restwert nicht selbst ermitteln, weil dies ohnehin von einem Gutachter vorgenommen wird. Zumindest wird von der Kfz-Versicherung ein Gutachter beauftragt, wenn man über eine Vollkaskoversicherung verfügt. In solch einem Fall muss der Versicherer nämlich Entschädigung (einmal von den sonstigen Umständen des Unfalls abgesehen) leisten.
Der Versicherer entschädigt in der Regel die Differenz zwischen Marktwert und Restwert des Autos. Dementsprechend kann es passieren, dass man auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt. Durch einen Verkauf des Unfallfahrzeugs kann man natürlich Einnahmen erzielen. Alles in allem gilt das Thema Totalschaden als äußerst komplex. Deshalb ist es umso wichtiger, nicht überstürzt zu handeln, sondern erst beim Versicherer zu erfragen, welche nächsten Schritte zu unternehmen sind.
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